Sehr geehrte Frau Lengsfeld,
wie Sie vielleicht ahnen, werde ich keine ja/nein-Fragen beantworten. Es gelten die EU-Verträge uneingeschränkt, solange sie nicht geändert werden. Dort ist kein Zentralstaat vorgesehen, sondern seit 2010 die Subsidiarität festgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Langen