
Die Unionsparteien, SPD, Grüne und FDP wollen kleine Parteien bei Europawahlen weiter unberücksichtigt lassen. Am Montag hat der Innenausschuss über das fünfte Gesetz zur Änderung des Europawahlrechtes verhandelt. Der von allen im Bundestag vertretenen Parteien gestützte Entwurf – mit Ausnahme der Linken – sieht die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde für die Vergabe von Mandaten vor. Damit dürfen Parteien, die weniger als drei Prozent der Stimmen auf sich vereinigen können, keine Vertreter nach Brüssel entsenden. Das Gesetz soll am 14. Juni verabschiedet werden.
Bundesverfassungsgericht: Sperrklausel verfassungswidrig
Der Bedarf für eine Änderung des Wahlrechts entstand, nachdem das Bundesverfassungsgericht die immer noch geltende Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen im November 2011 für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach Auffassung der Karlsruher Richter verstößt die bisherige Sperrklausel gegen das Prinzip der Wahlrechts- und Chancengleichheit der politischen Parteien. Die Verfassungsrichter mahnten eine Änderung des Europawahlrechtes an, verzichteten aber darauf, die Wahl für ungültig zu erklären und Neuwahlen anzuordnen.
Jetzt noch schnell Mandate sichern
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die schon bald anstehenden Europawahlen 2014 können die großen Parteien einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung durchaus gelassen entgegensehen. Ein erneutes Urteil der Verfassungsrichter ist vor den Wahlen nicht zu erwarten. Die einmal gesicherten Mandate bleiben den Parteien bis mindestens 2019 erhalten.
Alle Profiteure sind dafür
Von den großen Medien weitgehend unbemerkt soll das Wahlgesetz noch kurz vor Ende der Legislaturperiode durch den Bundestag geschleust werden. In einer bemerkenswerten Geschwindigkeit wurde das Gesetz schon vor der ersten Lesung im Innenausschuss besprochen. Tags darauf wurde es fast geräuschlos von der ersten Lesung im Plenum ohne Debatte in den Ausschuss zurücküberwiesen. Der Beinahe-Konsens aller Bundestagsfraktionen lässt auch für die anstehende zweite und dritte Lesung keine größere Auseinandersetzung mit den Vorgaben der Verfassungsrichter erwarten.
Kleine Parteien benachteiligt
Im Ergebnis wird sich auch durch die jetzige Änderung des Wahlrechtes nichts verändern. Bei den vergangenen Europa-Wahlen erhielten die Freien Wähler 1,7 Prozent der Stimmen, Die Republikaner 1,3 Prozent, die Tierschutzpartei 1,1 und die Familien-Partei Deutschlands 1 Prozent der Stimmen. Keine der kleinen Parteien konnte mehr als zwei Prozent der Stimmen auf sich vereinigen. Damit macht es keinen Unterschied, ob die Hürde auf drei oder fünf Prozent gesetzt wird: Die kleinen Parteien bleiben draußen und die „Etablierten“ dürfen weiterhin ein paar Vertreter mehr nach Brüssel senden.
2,8 Millionen Wählerstimmen gehen verloren
Etwa 2,8 Millionen Wählerstimmen sind bei den letzten Europawahlen auf diesem Weg verfallen und den großen Parteien zugeschlagen worden. Auch bei den kommenden Europawahlen ist mit einem ähnlich hohen Verlust zu rechnen. Bei der Gesamtzahl von 97 Abgeordnetenmandaten würde immerhin schon ein Prozent der Stimmen ausreichen, um ein Europa-Mandat ohne Sperrklausel zu erringen. Die betroffenen Parteien haben jedoch keinen Einfluss auf die Wahlgesetzgebung des Bundes. Ihnen bleibt nur die erneute Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes.